Behandelt werden können Kinder und Jugendliche bis 21 Jahren zum Beginn der Therapie.
Im Verlauf der Entwicklung sind etwa 10% der Kinder und Jugendlichen von emotionalen, psychosomatischen oder Verhaltensproblemen betroffen. Die möglichen Ursachen und Rahmenbedingungen sind in der Regel multifaktoriell bedingt, stressbezogen und damit oft überfordernd. Ich möchte Dir bzw. Ihnen und Ihrem Kind helfen, mögliche auslösende oder aufrechterhaltende Faktoren zu identifizieren und gemeinsam einen störungsspezifischen Behandlungsplan entwickeln und umsetzen.
Nicht jede Krise ist jedoch Anlass für eine Behandlung. Die seelische Balance kann nach kurzer Zeit wiederhergestellt und das Problem bewältigt sein. Zeigt sich aber, dass die Probleme bleiben, Stimmungsschwankungen, Ängste oder sozialer Rückzug auftreten, Konflikte zunehmen, psychosomatische Erkrankungen oder Schlafstörungen hinzukommen, sollte eine Diagnostik erfolgen.
Psychotherapie ist bei seelischen Erkrankungen nachweislich eine wirksame Behandlungsmethode. Bei Kindern und Jugendlichen binde ich dabei die Eltern bzw. die Bezugspersonen teils eng in die Behandlung mit ein. Bei älteren Jugendlichen kann der Anteil der Elternarbeit je nach Störungsbild und Behandlungsziel auch geringer ausfallen.
In meiner Praxis diagnostiziere und behandle ich alle psychischen Störungen, Entwicklungs- und Verhaltensprobleme des Kindes- und Jugendalters. Behandlungswürdig sind Probleme, die Leiden beim jungen Menschen und/oder dem Umfeld verursachen, die Lebensqualität mindern oder die Bewältigung der alltäglichen Abläufe und Anforderungen einschränken oder verunmöglichen.
Kontraindikationen stellen akute psychotische Zustände, Suizidalität, Eigen- oder Fremdgefährdung dar. In diesen Fällen ist eine stationäre Aufnahme indiziert. Im Notfall finden Sie hier unverzüglich Hilfe. Zögern Sie nicht, die EU-weite Notrufnummer 112 zu nutzen.
Bei expansiven Verhaltensproblemen kann eine teilstationäre (Tagesklinik) oder auch eine stationäre Behandlung (Klinik für KJPP Uni-Rostock) im Vorfeld einer ambulanten Psychotherapie angezeigt sein. Bei manifesten Suchterkrankungen sollte zunächst eine Entgiftung und ggf. Entwöhnungstherapie erfolgen.
Für die Behandlung in meiner Praxis ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Voraussetzung. Selbstzahlung ist ebenfalls möglich.